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Der Beitrag behandelt die Dokumentation und Bauaufnahme sowohl der Geometrie, als auch nicht-stofflicher Eigenschaften der Johannes-Kirche in Bochum von Hans Scharoun. Die vorgestellte Methodik zielt darauf ab, Eigenschaften des Raumes erforschen zu können, die über die reine Geometrie und Materialität hinausgehen, um auch solche bauhistorischen und denkmalpflegerischen Werte fassen zu können.
Die Hochwasser- oder Flutereignisse aufgrund von Starkregen im Juli 2021 haben in Deutschland und angrenzenden Ländern ein bis dato nicht bekanntes Ausmaß an Todesopfern und Verlusten hinterlassen. Es ist wichtig aus solchen Ereignissen zu lernen, um künftig besser auf solche Situationen vorbereitet zu sein. Dieser Sammelband beinhaltet Erfahrungsberichte und Betrachtungen von Studierenden und Mitarbeiter:innen des Instituts für Rettungsingenieurwesen und Gefahrenabwehr (IRG), der TH Köln, sowie weiteren Personen, die im Bereich Gefahrenabwehr, Bevölkerungs- Katastrophen-, Zivilschutz tätig sind, oder sich mit Themen wie Naturgefahren und Katastrophenrisikomanagement befassen. Viele Studierende sind gleichzeitig in Organisationen der Feuerwehr, des Rettungsdiensts oder anderer Hilfsorganisationen neben dem Studium tätig, wie auch viele Alumni des IRG. Aber auch jene, die nicht operativ tätig sind, haben wichtige Beobachtungen durch Kontakte oder sogar eigene Schäden machen können.
In einem ersten Austausch unter Studierenden des IRG Anfang August 2021 wurde festgestellt, wie wertvoll ein neutraler Austausch ist, und eine Offenlegung von Erfahrungen, Kritik und Lösungsideen, ohne Personen oder einzelne Organisationen allein dabei zu kritisieren. Da es mitunter an solchen Austauschmöglichkeiten zwischen den Organisationen der Gefahrenabwehr fehlt, soll dieser Sammelband eine solche Möglichkeit bieten.
Um der Bandbreite an unterschiedlichen Hintergründen gerecht zu werden und vor allem im Sinne der Sache, um möglichst viele auch verschiedene Erfahrungen und Perspektiven zu sammeln, oder diese zu bestätigen, finden sich in diesem Sammelband Beiträge unterschiedlicher Länge und Sprache. Eine offene Bewertung auch aus unterschiedlichen Sichtweisen ist sehr wertvoll, um ein ganzheitlicheres Bild der ganzen Lage zu erhalten. Zum damaligen Zeitpunkt in den ersten Monaten nach dem Hochwasser beherrschten Themen wie Koordination der Einsatzkräfte, Verfügbarkeit und Ausfall technischer Ausrüstung aber auch Verpflegung, kritische Infrastruktur, Alarmierung und Warnung den Austausch.
Inhaltlich ist dieser Sammelband ebenfalls bewusst nicht eingegrenzt, damit eine große Bandbreite an Aspekten dokumentiert werden kann. Aufgrund der inhaltlichen Auslegung der Lehre und Forschung am IRG werden bestimmte Themenbereiche wie etwa Einsatzorganisationen, Stabsarbeit, Frühwarnung, kritische Infrastruktur, verwundbare Personengruppen etc. häufiger behandelt als andere Themen. Es werden auch Beiträge aus laufenden Forschungsprojekten u.a. zu kritischer Infrastruktur, Notwasserversorgung, Integration von Einsatzkräften eingebunden. Die Ergebnisse einer Umfrage zur Zufriedenheit der Einsatzkräfte werden dargestellt und diskutiert.
Für alle diese Themen dient jedoch hauptsächlich die Grundidee eine Klammer; was kann man im relativ neutralen Rahmen einer Hochschule äußern, und der Gesellschaft durch solch eine Dokumentation an die Hand geben, um die Erfahrungen zu dokumentieren und eine Diskussion anzuregen, was man daraus lernen könnte. Eine Hochschule kann nur einen Rahmen z.B. für Ideen, Wissenstransfer oder Technologien bieten. Aber alle, die daran mitarbeiten, als Studierende, Mitarbeiter:innen oder kooperierende Partner:innen, sind gleichzeitig Teil der Gesellschaft, die sich nicht alltäglich mit Krisen und Katastrophen dieses Ausmaßes befassen muss. Laut einer Definition von Katastrophen zeichnen sich diese durch ihren Überraschungseffekt, oder durch die Über-wältigung der Fähigkeiten Einzelner oder ganzer Gemeinden aus. Es gibt wenige, die sich damit langfristig planerisch befassen, weil solche Ereignisse zum Glück relativ selten lokal vorkommen. Oft steht man vor einem Rechtfertigungsproblem, weil in unserer Hochleistungsgesellschaft im Alltag wie auch in Katastrophen alles perfekt funktionieren soll. Aber es gibt den Spruch „There is no glory in prevention“ auch deswegen, weil tägliche Unfälle und Beinahestörfälle nahezu unbemerkt von ehrenamtlichen sowie hauptberuflichen Einsatzkräften bewältigt werden. Hier hat leider wieder eine Flutkatastrophe gezeigt, wo die Grenzen der Vorbereitung und in der Bewältigung liegen. Für den Wiederaufbau und das Lernen für die Vorbereitung auf andere Ereignisse und Katastrophen ist es daher wichtig, Lehren zu ziehen, diese zu dokumentieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Gegründet 1829, prägte die Papierfabrik Zanders das Wirtschaftsleben der Stadt Bergisch Gladbach über fast 200 Jahre nachhaltig. Auf dem 37 ha großen Werkgelände finden sich Gebäude aus den verschiedenen Epochen der Papierfabrik und dokumentieren die wechselvolle Geschichte der Firma. Die in diesem Studienprojekt bearbeiteten historischen Werkhallen wurden zusammen mit elf weiteren Objekten auf dem Firmengelände als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Bergisch Gladbach aufgenommen. Die erarbeiteten Projekte zeigen verschiedene Wege der Nutzung auf.
In dieser Untersuchung wird gezeigt, dass die Kubatur des Innenraums der im frühen 11. Jh. erbauten Bartholomäuskapelle in Paderborn auf einer geometrischen Konstruktion beruht.
Religiöse Bezüge mit Anleihen aus der Antike spielten bestimmt eine wesentliche Rolle, doch ansonsten ist hier die Geometrie keineswegs als Selbstzweck zu betrachten. Planung und Bauausführung wurden durch die Befolgung einer „geometrischen Logik“, enorm vereinfacht, Proportionen und Harmonien ergaben sich daraus. Die grundlegende Voraussetzung für alle hier aufgeführten Betrachtungen bildet die Dokumentation mit 3D-Laserscanning, welche einen hochgenauen verformungsgerechten „digitalen Zwilling“ am Computer erzeugt. Alle benötigten Maße können so abgegriffen werden, ohne aufwendige Nachmessungen am Objekt durchführen zu müssen. Für das Auffinden einer belastbaren geometrischen Konstruktion bildet wiederum die Analyse der über die Jahrhunderte aufgetretenen Deformationen eine unabdingbare Voraussetzung,
da sonst die baubedingten Unregelmäßigkeiten nicht erkannt werden können.
Der momentane Rückversicherungsmarkt impliziert als „Käufermarkt“ einen direkten Ab-rieb der Rückversicherungsprämien und eine zusätzliche Aufweichung der Vertragsbedingungen. Als ein beliebter Ansatzpunkt zur Aufweichung des Vertragsinhaltes erweist sich die Ereignisdefinition. Dabei sollten Erst- und Rückversicherer allerdings auch in gegenwärtiger Marktphase die grundsätzlichen Anforderungen an die Definition eines Ereignisses berücksichtigen: Zunächst ist Grundvoraussetzung, dass die Eindeutigkeit der Ereignisdefinition im Interesse beider Vertragsparteien Sicherheit bezüglich der materiellen Wirkung des Rückversicherungsvertrages herstellt. Außerdem sollte eine adäquate Formulierung der zeitlichen, räumlichen und ursächlichen Ansatzpunkte der Ereignisdefinition dazu führen, dass die zugrundeliegenden Schadener-eignisse möglichst angemessen und homogen abgebildet werden. Kern der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung, inwieweit eine marktgängige Ereignisdefinition die Anforderungen der Eindeutigkeit und Kongruenz mit dem darunterliegenden Originalrisiko hinsichtlich Überschwemmungsereignissen erfüllt. Diese wird sodann mit einer Ereignisdefinition der „Munich Re“ verglichen. Darüber hinaus wird anhand des Sturmereignisses Hilal 2008 gezeigt, welche Folgen eine fehlende Eindeutigkeit der Vertragsbedingungen besitzen kann.
Der momentane Rückversicherungsmarkt impliziert als „Käufermarkt“ einen direkten Ab-rieb der Rückversicherungsprämien und eine zusätzliche Aufweichung der Vertragsbedingungen. Als ein beliebter Ansatzpunkt zur Aufweichung des Vertragsinhaltes erweist sich die Ereignisdefinition. Dabei sollten Erst- und Rückversicherer allerdings auch in gegenwärtiger Marktphase die grundsätzlichen Anforderungen an die Definition eines Ereignisses berücksichtigen: Zunächst ist Grundvoraussetzung, dass die Eindeutigkeit der Ereignisdefinition im Interesse beider Vertragsparteien Sicherheit bezüglich der materiellen Wirkung des Rückversicherungsvertrages herstellt. Außerdem sollte eine adäquate Formulierung der zeitlichen, räumlichen und ursächlichen Ansatzpunkte der Ereignisdefinition dazu führen, dass die zugrundeliegenden Schadener-eignisse möglichst angemessen und homogen abgebildet werden. Kern der vorliegenden Arbeit ist die Prüfung, inwieweit eine marktgängige Ereignisdefinition die Anforderungen der Eindeutigkeit und Kongruenz mit dem darunterliegenden Originalrisiko hinsichtlich Überschwemmungsereignissen erfüllt. Diese wird sodann mit einer Ereignisdefinition der „Munich Re“ verglichen. Darüber hinaus wird anhand des Sturmereignisses Hilal 2008 gezeigt, welche Folgen eine fehlende Eindeutigkeit der Vertragsbedingungen besitzen kann.
Der Beitrag behandelt ein zum Teil im nationalsozialistischen ductus gehaltenes Urteil des Reichsgerichts zur sog. „Führerscheinklausel“ in der Kraftfahrtversicherung aus dem Jahre 1941. Hintergrund dieses Urteil war eine verbrecherische „Anordnung“ von Heinrich Himmler, welche jüdischen Deutschen das Fahren von Kraftfahrzeugen verbot.
Der Verfasser kam auf dieses Urteil, als er im Archiv der BGH-Bibliothek die unveröffentlichten Urteile des Versicherungssenates des Reichsgerichtes zwischen 1939 bis 1945 durcharbeitete. Im Bundesarchiv konnte der Autor sodann die Gerichtsakte einsehen und ferner die Personalakten der entscheidenden Reichsgerichtsräte. Der Verfasser geht auch auf das Schicksal des später im Rahmen der Schoa ermordeten jüdischen Fahrers ein.
Dieses Urteil des Versicherungssenates belegt anschaulich, insbesondere unter Berücksichtigung der erfolgten Auswertung auch seiner übrigen Rechtsprechung, wie im Bereich des Zivilrechtes die Gerichte ihre Rechtsprechung auch nach der „Machtergreifung“ scheinbar normal weiterführten, teilweise auch Klage von Juden stattgaben und auch sind beim Versicherungssenat des Reichsgerichtet direkte politische Enflussnahmen nicht zu belegen. Aber wie die Auswertung des Verfassers rund um das „Führerscheinurteil“ belegt, war dies auch nicht notwendig, da denn Richter bewusst gewesen sein dürfte, wie sie einerseits formaljuristisch „richtig“ entscheiden, anderseits sich gegenüber den nationalsozialistischen Machthabers nicht angreifbar machen.
Das vernetzte Automobil bezeichnet die Möglichkeit, über Mobilfunknetze (oder auch WLAN) aus einem Fahrzeug heraus Daten z.B. zum aktuellen Betriebszustand des Fahrzeugs, zur aktuellen Position oder zur Fahrweise an unterschiedlichste Empfänger weiterzuleiten. Auf Basis dieser Technik sind ein automatisches Notrufsystem sowie zahlreiche Mehrwertdienste rund um Service und Verkehrs-steuerung realisierbar. Bisherige, kostenpflichtige Angebote konnten sich im Markt noch nicht breit durchsetzen. Die von der EU-Kommission für 2015 geplante verpflichtende Neueinführung des automatischen Notrufsystems „eCall“ wird der Verbreitung dieser Systeme aber einen deutlichen Schub geben. Mit der Hoffnung auf sinkende Zahlen von Unfallopfern gehen allerdings Bedenken einher bezüglich Datenschutz. Hinzu kommt die Sorge von Verbraucherschützern und einigen Marktteilnehmern (z.B. Pannendiensten, freien Werkstätten, Teilehändlern und Versicherern) vor einer gewissen „Monopolisierung“ der Kfz-Hersteller im After-Sales-Market, soweit alleine diese Zugriff auf die mobilen Daten erhalten. Vor diesem Hintergrund untersucht diese Studie die derzeitige Kenntnis und Akzeptanz des automatischen Notrufsystems „eCall“ sowie die Akzeptanz darüber hinausgehender Mehrwertdienste. Dazu wurde eine annähernd repräsentative Stichprobe von 1.021 privaten PKWHaltern in Deutschland befragt. Die Ergebnisse zeigen, dass eCall als Notfallsystem zwar noch wenig bekannt ist, aber nach kurzer Erläuterung hohe Akzeptanz findet und nach Ansicht der großen Mehrheit der Befragten automatisch in allen Neufahrzeugen installiert werden sollte. Die damit verbundenen Mehrkosten beim Autokauf werden in Kauf genommen. Bedeutsamer erscheint dagegen der Schutz der persönlichen Daten. Als Empfänger der gesendeten Information werden im Falle eines Unfalls vorrangig Rettungsdienste, aber auch Polizei und Pannendienste gewünscht. Zudem könnten sich viele Fahrzeughalter die Weiterleitung an ihren Versicherer oder eine Verkehrsleitzentrale vorstellen. Deutlich zurückhaltender zeigen sich die Autofahrer aber, wenn es um die Übermittlung von Daten jenseits von Unfällen geht. Insbesondere eine automatische Übermittlung von Informationen erreicht hier durchgehend nur geringe Akzeptanzwerte. Die Option, die Datenübermittlung selbst zu beeinflussen, sei es durch Voreinstellung oder fallweise Aktivierung, erhöht die Akzeptanz zwar deutlich, dennoch fanden sich außerhalb des Unfallszenarios keine Anlässe, in denen die Mehrheit eine Datenweitergabe befürwortete. Diese Zurückhaltung gilt auch für den Austausch mit Werkstätten und Kfz-Herstellern. Insbesondere eine automatische Datenübermittlung wird von den meisten Autofahrern abgelehnt. Wahlfreiheit erhöht auch hier die Akzeptanz, insbesondere Daten zum Betriebszustand des Fahrzeuges zu übertragen. Die Akzeptanz-Unterschiede zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen - sei es nach Alter, Status oder Autotypen - sind insgesamt eher gering. Auch die generelle politische Orientierung schlägt sich nur bedingt in der Akzeptanz von eCall und Mehrwertdiensten wieder. Insgesamt wird deutlich: Wenn es nicht unmittelbar um die Sicherheit geht, braucht es überzeugender Argumente, um die Mehrheit der Autofahrer von weiteren Anwendungen zu überzeugen. Wahlfreiheit ist ein wichtiger Parameter zur Erhöhung der Akzeptanz. Ebenso bedeutsam ist ein überzeugender Datenschutz. Allerdings zeigt ein Auseinanderklaffen zwischen hohen datenschutzbezogenen Erwartungen einerseits und dem tatsächlichem Umgang mit datensensiblen Diensten in verschiedensten Lebensbereichen andererseits, dass ein erheblicher Teil der Bevölkerung bereit ist, ihr grundsätzliches Verlangen nach Anonymität zugunsten konkreter Vergünstigungen außer Acht zu lassen. Hier wären unter dem Aspekt des Verbraucherschutzes regulatorische Maßnahmen anzudenken.
Mit dem Konzept des „Embedded Values“ soll der Langfristigkeit von Lebensversicherungsverträgen Rechnung getragen werden, wobei in der operativen Anwendung erste Schwachstellen des Konzeptes ersichtlich geworden sind. In der Schadenversicherung ist dieses Konzept im Rahmen der Risikosteuerung derzeit noch nicht etabliert, findet aber bereits im Rahmen der integrierten Gesamtsteuerung auf Gruppenebene erste Anwendung. Insofern ist es konsequent, zumindest im Hinblick auf mittelfristige Entwicklungsperspektiven den MCEV auch bei der wertorientierten Unternehmenssteuerung in der Nichtlebensversicherung in Betracht zu ziehen. Dadurch gibt sich im Hinblick auf die Risikosteuerung auf Gruppenebene ein insgesamt stimmiges Bild, das aber durchaus kritisch zu hinterfragen ist.
Interne Modelle in der Schadenversicherung gehen üblicherweise vom ökonomischen Kapital nach einem Jahr als zugrunde gelegter stochastischer Zielfunktion aus. Dieses basiert auf der sofortigen Realisation aller Aktiva und Passiva zu Marktpreisen, was nicht immer eine realistische Hypothese darstellt. Beim Embedded Value (der in der Schadenversicherung noch nicht so etabliert ist wie in der Lebensversicherung) werden die Werte der Aktiva und Passiva erst über die Zeit realisiert. Sinnvoll angewendet kann dieses Konzept somit einen deutlich realistischeren Ansatz für ein internes Modell in der Schadenversicherung liefern als die Modellierung auf Basis des ökonomischen Kapitals.